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RECHTLICHES UND VERTRAGLICHES
ZU MGR INTERNATIONAL
Unser Unternehmen. Unsere Dienstleistungen.
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Allgemeine Geschäftsbedingungen der MGR International Beratungs GmbH & Co. KG
1. Geltungsbereich der Allgemeinen Geschäftsbedingung (AGB)
    1.1 Die AGB regeln das Vertragsverhältnis zwischen der MGR International Beratungs GmbH & Co. KG, Stralauer Allee 2C, 10245 Berlin (MGR International) und den Kunden bei Inanspruchnahme von Schulungsleistungen.

    1.2 Soweit im Zusammenhang mit solchen Trainings Produkte der Datacolor AG von den Kunden erworben werden, ist MGR International lediglich Abschlussvertreter und wird Vertragspartner des Kunden allein die Datacolor AG. Für den Vertrag gelten die „Conditions of Sale and Site Terms“ der Datacolor AG.
2. Zustandekommen des Vertrags
    Sobald MGR International durch Übersendung der Anmeldebestätigung (per E-Mail) die Anmeldung des Kunden angenommen hat, ist der Vertrag zustande gekommen.
3. Rechnung, Fälligkeit, Stornierung
    3.1 MGR International übersendet dem Kunden eine Rechnung. Der gesamte Rechnungsbetrag ist 14 Tage vor Trainingsbeginn zur Zahlung fällig. Bei Anmeldungen, die kürzer als 14 Tage vor Trainingsbeginn erfolgen, ist die Zahlung sofort fällig. Geht die Zahlung nicht rechtzeitig vor Trainingsbeginn ein, behält sich MGR International das Recht vor, den Kunden von der Teilnahme auszuschließen.

    3.2 Der Kunde kann seine Anmeldung bis 3 Tage vor Trainingsbeginn stornieren. Die Stornoerklärung kann schriftlich oder per E-Mail erfolgen. Telefonische Stornierungen sind nicht möglich.

    3.3 Bei Stornierungen berechnet MGR International eine Stornierungsgebühr von 10% der Trainingsgebühr (zzgl. MWSt) als Aufwendungs- und pauschalen Schadensersatz.

    3.4 Der Kunde hat jedoch auch die Möglichkeit, sich zusammen mit der Stornierung zu einem anderen Training mit einer Trainingsgebühr in mindestens gleicher Höhe anzumelden (Umbuchung). In diesem Fall vermindert sich die Stornierungsgebühr auf 3 %. Eine Umbuchung ist nur einmalig möglich.
4. Absage von Trainings durch MGR International
    MGR International behält sich das Recht vor, Trainings z. B. wegen zu geringer Teilnehmerzahl, Ausfalls von Trainern, Hotelschließungen, höherer Gewalt oder gleichartiger Gründe abzusagen. In diesem Fall erstattet MGR International unverzüglich die vom Kunden erhaltene Zahlung. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, außer in Fällen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens von Mitarbeitern oder sonstigen Erfüllungsgehilfen von MGR International.
5. Begleitende Arbeitsunterlagen, Urheberrecht
    5.1 Zu Beginn der Trainings gibt MGR International begleitende Arbeitsunterlagen aus. Soweit darin fremde Quellen oder Informationen Dritter enthalten sind, haftet MGR International nicht für deren Richtigkeit, sofern nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden von MGR International oder ihren Erfüllungsgehilfen vorliegt.

    5.2 Die ausgegebenen Arbeitsunterlagen sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nicht – auch nicht auszugsweise – ohne Einwilligung von MGR International vervielfältigt oder weiter gegeben werden.
6. Teilnahmebescheinigungen
    Trainingsteilnehmer, die den abschließenden Multiple Choice Test erfolgreich bestanden haben, erhalten darüber eine Bescheinigung, die sie als JKP-empfohlenen Händler ausweist, und das Recht, das JKP Logo Level 1 und 2 entsprechend den nachstehenden Nutzungsbedingungen zu verwenden.
Nutzungsbedingungen für das JKP-Logo
Nutzungsberechtigung für das JKP-Logo ist personenbezogen und auf erfolgreiche Teilnehmer eines JKP-Trainings beschränkt. Der Nutzungsberechtigte hat sich inhaltlich am JKP-Kodex zu orientieren.

Jedoch dürfen auch Unternehmen das Logo verwenden, wenn ihr Inhaber oder ein Mitarbeiter die Nutzungsberechtigung erworben hat, so lange dieser sich im Unternehmen aktiv in der Kundenbetreuung betätigt. Bei Unternehmen mit mehreren Niederlassungen ist die Nutzung räumlich auf die Bereiche beschränkt, in denen ein Nutzungsberechtigter tatsächlich AV-Beratung bzw. Kalibrierungsleistungen erbringen kann.

Die Verwendung des JKP-Logos dient der Außendarstellung des Nutzungsberechtigten und des Unternehmens, für das er tätig ist. Es darf folglich auf Visitenkarten, Briefbögen, in Filialen des Unternehmens u. ä. abgebildet werden. Seine Benutzung zu werblichen Zwecken (Zeitungsinserate, Websites, Rundfunk, Fernsehen u. ä.) ist zulässig, soweit dies in Verbindung mit dem Angebot hochwertiger AV-Beratung oder zur Kalibrierung von AV-Geräten geschieht.

Das Logo soll auf die persönliche Qualifikation des Nutzungsberechtigten bzw. auf die im Unternehmen vorhandene Mitarbeiterqualität hinweisen. Keinesfalls darf der Eindruck erweckt werden, das Unternehmen als solches oder bestimmte von ihm vertriebene Produkte seien etwa durch JKP empfohlen oder gar zertifiziert.

Eine weitergehende Nutzung des JKP-Logos bedarf einer vorher gehenden Vereinbarung mit MGR International bzw. Joe Kane Productions International.

Verstößt der Berechtigte oder ein Unternehmen, für das er tätig ist, nicht nur unwesentlich oder wiederholt gegen diese Nutzungsbedingungen, hat MGR International das Recht, die Nutzung des JKP-Logos zu untersagen und die Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme an einem JKP-Training heraus zu verlangen.